Ganztagsförderungsgesetz Umsetzung
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Grundschulkinder in Nordrhein-Westfalen einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Die Stadt Mönchengladbach bereitet sich mit einer beispiellosen Ausbauoffensive auf diesen Meilenstein vor und gibt Eltern eine wichtige Garantie: Jeder Erstklässler, der einen Platz benötigt, wird auch einen erhalten.
Mönchengladbach stellt die Weichen für die Zukunft der lokalen Bildungslandschaft. Mit dem Start des übernächsten Schuljahres greift der stufenweise Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in der Primarstufe. Für die Stadtverwaltung bedeutet dies eine organisatorische Mammutaufgabe, doch die Botschaft von Oberbürgermeister Felix Heinrichs ist deutlich: Bildungsgerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben Priorität. Neben der Platzgarantie für Schulanfänger versichert die Stadt zudem, dass alle Kinder, die bereits in der Offenen Ganztagsschule (OGS) oder einer Betreuung sind, ihren Platz behalten dürfen.
Ein Kraftakt für die Schullandschaft
Der Ausbau der Betreuungskapazitäten hat in den letzten Jahren massiv an Fahrt aufgenommen. Während zwischen 2003 und 2021 jährlich meist nur bis zu 200 neue Plätze entstanden, wurden allein im Zeitraum von 2023 bis 2025 insgesamt 1.450 neue Plätze geschaffen. Für das entscheidende Schuljahr 2026/27 plant die Stadt nun die Einrichtung von weiteren rund 1.310 Plätzen.
„Dies wird für alle Beteiligten eine Herausforderung“, betont Bildungsbeigeordnete Christiane Schüßler. Erstmals wird es dann an wirklich jedem Grundschulstandort im Stadtgebiet ein OGS-Angebot geben. Um dies räumlich zu ermöglichen, setzt Mönchengladbach auf multifunktionale Konzepte: Klassenzimmer werden so umgestaltet, dass sie auch für die Nachmittagsbetreuung nutzbar sind. Parallel dazu werden bis zum Herbst 2026 an etwa zehn Standorten die Küchen- und Mensakapazitäten ausgebaut.
Ende des Flickenteppichs: Vereinheitlichung der Betreuung
Bisher existierten oft verschiedene Betreuungsformen nebeneinander, wie etwa die kostenpflichtige Übermittagsbetreuung (ÜMI) durch Drittanbieter. Dieses System wird mit dem neuen Rechtsanspruch vereinheitlicht. Die bisherigen ÜMI-Angebote laufen aus, wobei für „Bestandskinder“ bis spätestens 2029/30 kostenfreie Übergangslösungen an den Schulen geschaffen werden.
Auch die Anmeldung wird bürgerfreundlicher: Künftig sollen Eltern die OGS-Anmeldung direkt mit der Zusage für den Grundschulplatz erledigen können. Dies erhöht die Planungssicherheit für Familien und Verwaltung gleichermaßen.
Finanzielle Sorgen: Stadt klagt gegen das Land
Trotz des konsequenten Ausbaus übt Oberbürgermeister Heinrichs scharfe Kritik an der Finanzierung durch Bund und Land. Nach Abzug aller Förderungen und Elternbeiträge verbleiben pro OGS-Platz monatlich Kosten von rund 1.000 Euro bei der Stadt. „Es kann nicht sein, dass Kommunen einen Bundesanspruch ohne verlässliche finanzielle Unterstützung umsetzen müssen“, so Heinrichs.
Mönchengladbach beteiligt sich daher an einer Klage des Deutschen Städtetages gegen das Land NRW, um eine faire Kostenverteilung zu erzwingen. Dennoch betont die Stadtspitze, dass man den Rechtsanspruch und den Bestandsschutz der aktuellen Plätze auch ohne diese zusätzlichen Mittel zunächst sicherstellen werde. Die finale Entscheidung über das Maßnahmenpaket trifft der Stadtrat in seiner Sitzung am 4. März.
Der OGS-Check: Das müssen Eltern wissen
- Platzgarantie: Alle Erstklässler erhalten ab 2026/27 auf Wunsch einen OGS-Platz an ihrer Schule.
- Bestandsschutz: Wer bereits einen Platz in der OGS hat (Klassen 2 bis 4), behält diesen garantiert.
- Übergangslösung: Kinder in der bisherigen „Übermittagsbetreuung“ können in die OGS wechseln oder ein kostenfreies Übergangsangebot bis 2029 nutzen.
- Anmeldung: Erfolgt künftig gebündelt mit der Grundschulaufnahme (Stichtag für Änderungen: 15. Oktober).