Urteil im Prozess -Fahrlässige Körperverletzung
Am 08.11.2020 ist der Angeklagte Levi.L, mit dem Pkw seines Vaters ,der Marke Peugeot
u.a. die Odenkirchener Straße in Mönchengladbach gefahren.
Infolge überhöhter Geschwindigkeit habe er dort die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, und sei zunächst
gegen ein geparktes Auto gestoßen, und dann durch die Kollision ins Schleudern geraten .
Durch die Wucht ist anschließend das Auto in eine aus drei Erwachsenen und einem Kind bestehende
Personengruppe gefahren.
Das Kind, was im Fahrradanhänger gesessen habe, wurde dabei so stark verletzt, dass es Knochenbrüche erlitt und operiert werden müsste.
Der Richter sprach den Angeklagten, der im vollem Rahmen geständig war, schuldig.
„Mir tut es unendlich leid, was passiert ist und ich leide heute noch darunter. „Der Angeklagte habe im Vorfeld sich schon bei der Mutter und dem Kind entschuldigt und versucht durch Geschenke eine Wiedergutmachung zu leisten.
Schlussendlich verurteile der Richter den angeklagten zu,
1500 € Geldstrafe, die er an die Kinderkrebshilfe Düsseldorf spenden soll.
2 Monate Fahrverbot und er muss an einem Verkehrserziehungskurs teilnehmen.