Wenn die Temperaturen steigen, zieht es viele Menschen in die städtischen Grünanlagen. Doch was in den eigenen vier Wänden oder im privaten Garten selbstverständlich ist, unterliegt in der Öffentlichkeit klaren Regeln. In Mönchengladbach ist das Grillen in Parks zwar grundsätzlich ein beliebtes Freizeitvergnügen, jedoch zum Schutz von Natur und Mitmenschen auf streng definierte Flächen begrenzt.
Offizielle Grillzonen im Stadtgebiet
Wer in geselliger Runde Fleisch oder Gemüse garen möchte, findet im Stadtgebiet drei zentrale Anlaufstellen. Die Freizeitanlagen in Dahl und Rheindahlen sind speziell für diesen Zweck ausgewiesen. Ebenso bietet der Stadtwald in Rheydt markierte Zonen, in denen der Betrieb eines Grills offiziell gestattet ist. Außerhalb dieser Bereiche ist das Entzünden von Grillkohle untersagt. Ziel dieser räumlichen Trennung ist es, Konflikte mit anderen Parkbesuchern zu vermeiden und die Brandgefahr zu minimieren.
Sicherheit und Sauberkeit im Fokus
Ein zentraler Aspekt der städtischen Vorgaben ist der Brandschutz. Da Grills eine enorme Hitze entwickeln, schreibt die Stadt einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Bäumen, Sträuchern und trockenen Untergründen vor. Das Feuer muss zudem während der gesamten Dauer unter Aufsicht bleiben. Grundsätzlich verboten sind offene Feuerstellen oder Lagerfeuer; hierunter fallen auch Feuerschalen oder bodennahe Einweggrills, die den Rasen beschädigen können. Die Behörden empfehlen daher standsichere Mehrweggrills.
Für die Entsorgung der Überreste stehen in den ausgewiesenen Zonen spezielle Behälter bereit. Besonders wichtig: Die Asche muss vor dem Einwurf vollständig abgelöscht sein, um Brände in den Müllcontainern zu verhindern.
Unterstützung durch Grillscouts und Kontrollen des KOS
Um die Einhaltung der Regeln sicherzustellen, setzt die Stadt auf eine Kombination aus Aufklärung und Kontrolle. Von April bis Ende September sind die sogenannten „mags-Grillscouts“ unterwegs. Sie informieren vor Ort über die geltenden Bestimmungen und verteilen bei Bedarf Abfallsäcke.
Weniger kulant zeigt sich die Verwaltung bei vorsätzlichen Verstößen. Der Kommunale Ordnungs- und Servicedienst (KOS) patrouilliert regelmäßig in den Anlagen. Wer abseits der erlaubten Flächen grillt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen. Deutlich teurer wird es für „Müllsünder“: Wer Verpackungen oder ausgediente Grillgeräte einfach im Grünen zurücklässt, zahlt ein Bußgeld von 100 Euro. Im Wiederholungsfall können diese Beträge deutlich höher ausfallen.