Am Dienstag, dem 24. Juni, wollte ein 28-jähriger Mann gegen 14:30 Uhr Kleidungsstücke aus einem Bekleidungsgeschäft an der Hindenburgstraße stehlen. Er hatte die Ware in einer Umkleide angezogen und die Sicherung entfernt, ehe er versuchte, den Laden unbemerkt zu verlassen. Ein aufmerksamer Angestellter bemerkte den Vorfall und verhinderte die Flucht, bevor er die Polizei verständigte. Da der Mann keine Ausweisdokumente vorzeigen konnte, wurde er zur Dienststelle gebracht. Dort stellten die Beamten fest, dass er sich ohne gültige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhält. Zudem war er bereits mehrfach wegen ähnlicher Taten auffällig geworden und lebt ohne festen Wohnsitz. Aufgrund dieser Umstände nahmen ihn die Polizisten in Gewahrsam. Die Staatsanwaltschaft beantragte ein beschleunigtes Verfahren. Einen Tag später, am 25. Juni, wurde er dem Haftrichter vorgeführt. Dieser verhängte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren ohne Aussetzung zur Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ebenfalls am Dienstagnachmittag wurde eine 31 Jahre alte Frau beim Diebstahl in einem Drogeriemarkt in der Stresemannstraße ertappt. Sie versuchte, den Laden mit einer Tasche voller unbezahlter Kosmetikartikel zu verlassen. Als sie von einem Ladendetektiv zur Rede gestellt wurde, wollte sie fliehen. Es kam zu einem Gerangel, woraufhin weitere Mitarbeiter die Polizei riefen. Auch sie hatte keinen festen Wohnsitz und war bereits mehrfach durch ähnliche Taten auffällig geworden – zuletzt noch am selben Morgen. Zudem hatte sie bis vor Kurzem eine Haftstrafe verbüßt. Am darauffolgenden Mittwoch, dem 25. Juni, wurde sie dem Haftrichter vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde Untersuchungshaft angeordnet.