Zwei junge Männer lieferten sich in der Nacht zum Donnerstag ein waghalsiges Duell auf der Straße. Doch sie hatten die Rechnung ohne einen aufmerksamen Zeugen gemacht für die beiden Raser endete der Abend zu Fuß.
Es ist kurz vor 23 Uhr am Mittwochabend (26. November), als die Ruhe auf der Gartenstraße jäh durch aufheulende Motoren unterbrochen wird. Einem 39-jährigen Autofahrer fallen im Rückspiegel zwei Fahrzeuge auf, die sich offenbar nicht um Verkehrsregeln scheren. Was folgt, beschreibt die Polizei später als „nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen“.
Wahnwitzige Manöver im Stadtgebiet
Die Protagonisten des Abends: Ein 21-Jähriger in einem VW T-Roc und ein 19-Jähriger am Steuer eines BMW Coupé. Laut Zeugenaussagen jagten die beiden Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Gartenstraße in Richtung Mönchengladbach entlang.
Der 39-jährige Zeuge zögerte nicht, alarmierte um 22:40 Uhr die Polizei und nahm die Verfolgung auf. Was er den Beamten später schilderte, lässt auf rücksichtslosen Leichtsinn schließen: Immer wieder sollen die beiden jungen Männer ihre Fahrzeuge riskant die Fahrstreifen gewechselt haben. Mehrfach fuhren der VW und der BMW Seite an Seite, überholten sich gegenseitig und lieferten sich riskante Kopf-an-Kopf-Rennen mitten im fließenden Verkehr.
Polizei greift an der Sophienstraße zu
Das gefährliche Spiel fand jedoch ein schnelles Ende. Dank der präzisen Angaben des Zeugen konnten Einsatzkräfte der Polizei Mönchengladbach den VW T-Roc samt seinem 21-jährigen Fahrer noch in der Nähe, an der Sophienstraße, stellen.
Für den zweiten beteiligten Raser, den 19-jährigen BMW-Fahrer, gab es ebenfalls kein Entkommen. Die Beamten trafen ihn wenig später an seiner Wohnanschrift an.
Führerscheine und Autos beschlagnahmt
Die Konsequenzen für den kurzen Adrenalinkick sind drastisch. Die Polizei fackelte nicht lange: Beide Fahrzeuge der VW T-Roc und das BMW Coupé – wurden noch vor Ort beschlagnahmt. Auch die Führerscheine der beiden jungen Männer kassierten die Beamten sofort ein. Die Weiterfahrt wurde beiden strikt untersagt.
Gegen das Duo wird nun strafrechtlich ermittelt. Der Vorwurf wiegt schwer: Verdacht auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen. Nach § 315d des Strafgesetzbuches drohen hier empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen, sowie der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis.