Fotos: Polizei Aachen
HÜCKELHOVEN – Ein routinemäßiger Einsatz des Aachener Zolls entpuppte sich in der vergangenen Woche als bedeutender Schlag gegen den Drogenschmuggel. Auf der Autobahn 46 im Kreis Heinsberg zogen die Beamten Mengen an Betäubungsmitteln aus dem Verkehr, die weit über den Eigenbedarf hinausgehen.
Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zum aktuellen Ermittlungsstand und den Hintergründen des Zugriffs.
Was ist auf der A46 bei Hückelhoven passiert?
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag der vergangenen Woche führten Beamtinnen und Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Aachener Zolls eine Überprüfung auf einem Parkplatz an der A46 nahe Hückelhoven durch. Im Fokus der Ermittler stand ein Fahrzeug, das mit zwei deutschen Staatsangehörigen besetzt war. Was als Kontrolle begann, endete mit der Sicherstellung erheblicher Mengen harter Drogen und der vorläufigen Festnahme der Insassen.
Welche Drogen hat der Zoll sichergestellt?
Der Fund der Zöllner ist aufgrund der Menge und der Art der Substanzen als schwerwiegend einzustufen. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Einsatzkräfte:
- Über 4 Liter Amphetaminöl: Hierbei handelt es sich um den flüssigen Grundstoff zur Herstellung von „Speed“, der in dieser Menge für die Produktion riesiger Mengen verkaufsfertigen Amphetamins ausgereicht hätte.
- Fast 2,5 Kilogramm Ecstasy-Pillen: Eine Menge, die im Straßenverkauf einen hohen fünfstelligen Betrag einbringen würde.
- Weitere Funde: Zusätzlich wurden 63 Gramm Marihuana und 9 Gramm konsumfertiges Amphetamin gefunden.
Wer sind die Tatverdächtigen?
Bei den Insassen des Fahrzeugs handelt es sich um einen 28-jährigen Mann und eine 55-jährige Frau. Beide besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Aufgrund der gefundenen Menge an Betäubungsmitteln besteht der dringende Verdacht des illegalen Handels beziehungsweise der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen jetzt?
Noch vor Ort eröffneten die Zöllnerinnen und Zöllner Strafverfahren gegen beide Personen. Die Vorwürfe wiegen schwer:
- Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
- Verdacht des Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG).
Beide Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen. Da der Zoll primär für die Grenzsicherung und die Aufdeckung des Schmuggels zuständig ist, wurde der Fall für die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen zuständigkeitshalber an die Polizei übergeben.