
Seit Anfang Mai besteht in Mönchengladbach die Möglichkeit, beantragte Ausweisdokumente wie Personalausweise oder Reisepässe auf Wunsch per Post zu erhalten. Die Zustellung übernimmt die Bundesdruckerei, wobei für diesen zusätzlichen Service eine Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben wird. Diese Kosten fallen zusätzlich zur regulären Ausweisgebühr an.
Die postalische Lieferung setzt eine Wohnadresse innerhalb Deutschlands voraus. Die Dokumente werden persönlich durch einen Kurierdienst überbracht. Eine Übergabe erfolgt nur, wenn sich die empfangsberechtigte Person mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen kann. Da der vorherige Ausweis bereits bei der Beantragung eingezogen und ungültig gemacht wurde, muss ein alternatives Identitätsdokument vorgelegt werden. Sollte eine persönliche Entgegennahme nicht möglich sein, kann das Dokument innerhalb von sieben Werktagen in einer Postfiliale abgeholt werden. Wird diese Frist überschritten, gelangt das Ausweisdokument zurück zur Stadtverwaltung, wo es bis zur Abholung bereitliegt.
Diese Versandmöglichkeit steht Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel sowie eID-Karten für Unionsbürger offen. Reisepässe können ab dem 18. Lebensjahr direkt versandt werden.
Rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit von Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten. Dieses wurde vom Deutschen Bundestag im Dezember 2020 verabschiedet und trat mit Wirkung zum 1. Mai 2025 in Kraft.