Giesenkirchen/Mönchengladbach Es sind Nachrichten, auf die viele Anwohner und Pendler im Stadtteil gewartet haben: Die Verkehrssituation rund um die Kleinenbroicher Straße entspannt sich deutlich. Doch während die Autos wieder rollen, bleibt die Zukunft der Brandruine des Alten Kinos ein Thema, das die Stadtplanung weiter beschäftigen wird.
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zur aktuellen Lage, den Hintergründen der Sperrung und dem weiteren Fahrplan für den Abriss.
Wann wird die Straße „Am Alten Friedhof“ wieder freigegeben?
Die bestehende Straßensperrung Am Alten Friedhof wird am morgigen Dienstag offiziell aufgehoben. Verkehrsteilnehmer in und um Giesenkirchen haben dann wieder freie Fahrt. Die Stadt Mönchengladbach bestätigte, dass die akute Gefahrenlage, die die Sperrung notwendig gemacht hatte, vorerst beseitigt ist.
Warum war die Sperrung überhaupt notwendig?
Der Grund für die Verkehrsbehinderungen lag in der massiven Einsturzgefahr des Alten Kinos (Kleinenbroicher Straße 3). Die Bausubstanz hatte sich soweit verschlechtert, dass die Sicherheit für Passanten und den fließenden Verkehr nicht mehr gewährleistet werden konnte. Eine Sperrung des angrenzenden Bereichs „Am Alten Friedhof“ war daher aus Sicherheitsgründen unumgänglich.
Ist das Alte Kino in Giesenkirchen jetzt sicher?
Ja, vorerst. Der Eigentümer der Immobilie hat umfassende Sicherungsmaßnahmen an den Wänden vorgenommen. Nach behördlicher Prüfung gilt das Gebäude aktuell nicht mehr als einsturzgefährdet. Diese Stabilisierung war der entscheidende Schritt, um die Straße wieder für die Öffentlichkeit freigeben zu können.
Was passiert als Nächstes mit der Ruine?
Die Sicherung der Außenwände war nur der erste Schritt in einem komplexen Rückbauverfahren. Bevor die eigentliche Gebäudehülle niedergelegt werden kann, steht eine Spezialentsorgung an. Das Dach des Alten Kinos ist mit Schadstoffen belastet. Diese müssen in einem separaten Verfahren fachgerecht entfernt werden, bevor der Bagger für den finalen Abriss anrücken kann.
Muss die Straße für den Abriss erneut gesperrt werden?
Verkehrsteilnehmer sollten sich darauf einstellen, dass die jetzige Freigabe eine Zwischenlösung ist. Sobald der Eigentümer den Zeitplan für die Rückbauarbeiten konkretisiert hat und der tatsächliche Abbruch der Gebäudehülle beginnt, wird eine erneute, temporäre Sperrung unvermeidbar sein. Dies dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Baustellenverkehr und möglichem Trümmerflug während der Abrissphase.
Fazit: Die akute Gefahr ist gebannt und der Verkehr fließt wieder. Die endgültige Beseitigung des „Schandflecks“ Altes Kino rückt näher, wird aber noch einmal Geduld von den Giesenkirchenern fordern.