
Exhibitionist zeigt sein Geschlechtsteil vor einer Frau - Nacktheit ist in unserer Gesellschaft zwar nicht akzeptiert, außer an FKK-Stränden und in der Sauna, aber dennoch nicht strafbar. Unter Exhibitionismus versteht man die Entblößung der Genitalien in der Öffentlichkeit. Die rechtliche Lage stützt sich dabei auf den Paragraf 183 des Strafgesetzbuches. Darin heißt es im ersten Absatz: Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Diese Tat wird allerdings nur auf Antrag verfolgt, außer in Fällen mit besonderen öffentlichen Interesse. Auch das Bundesverfassungsgericht musste sich schon mit diesem Paragrafen auseinandersetzen und kam zu dem Schluss, dass Frauen, die ihre Genitalien in der Öffentlichkeit präsentieren, nicht bestraft werden sollen. Bei der Entscheidung verwies das Gericht auf eine Entscheidung von 1957. Darin wurde begründet schon die körperliche Bildung der Geschlechtsorgane weist für den Mann auf eine mehr drängende und fordernde, für die Frau auf eine mehr hinnehmende und zur Hingabe bereite Funktion hin.
Am Montag, 6. Juni, meldete sich gegen 11.20 Uhr ein 38-Jähriger bei der Polizei mit dem Hinweis auf einen Mann, der im Schmölderpark dabei gesehen worden sein soll, wie er an seinem Geschlechtssteil manipulierte.
Die eintreffenden Beamten ließen sich von dem Zeugen eine Videoaufnahme zeigen, die offensichtlich einen Mann zeigte, der beschriebene Handlungen an sich vornahm.
Im Zuge der Nahbereichsfahndung konnte am Bäumchesweg ein 31-Jähriger angetroffen und als der Mann auf der Videoaufnahme identifiziert werden. Von den Beamten auf den Tatvorwurf angesprochen stritt er ab, etwas getan zu haben.
Da die Identität des Mannes nicht zweifelsfrei vor Ort festgestellt werden konnte, nahmen ihn die Polizisten mit zum Polizeipräsidium. Für die Dauer der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann festgehalten und im Anschluss entlassen. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses gefertigt.