Ein 45-jähriger Mann wurde am späten Dienstagabend (20. Januar) im Mönchengladbacher Hauptbahnhof festgenommen. Die Beamten stießen bei einer Routinekontrolle auf einen offenen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Rheydt.
Identifizierung durch Fingerabdrücke
Gegen 22:45 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den türkischen Staatsangehörigen im Personentunnel des Bahnhofs. Da der Mann keinerlei Ausweisdokumente mit sich führte und lediglich mündliche Angaben zu seiner Identität machte, nahmen die Beamten ihn für weitere Ermittlungen mit auf die Dienststelle. Ein Abgleich der Lichtbilddatei sowie ein anschließender Fingerabdruck-Scan brachten schließlich Klarheit über seine Personalien.
Mehrere Verfahren offen
Die Überprüfung im Fahndungssystem ergab ein langes Sündenregister: Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach suchte bereits in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung und Computerbetrugs nach dem Aufenthaltsort des Mannes.
Ausschlaggebend für die direkte Festnahme war jedoch ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt. Der 45-Jährige war zuvor einer gerichtlichen Verhandlung wegen Diebstahls ferngeblieben. Das Gericht ordnete daraufhin die Untersuchungshaft an, um das Verfahren sicherzustellen.
Übergabe an die Justiz
Nach Abschluss der polizeilichen Formalitäten wurde der Festgenommene in das Polizeigewahrsam Mönchengladbach überführt. Am heutigen Mittwoch erfolgte die Vorführung vor den zuständigen Haftrichter, der über den weiteren Verbleib des Mannes in der Justizvollzugsanstalt entscheidet.
Der Fall im Überblick
- Ort: Hauptbahnhof Mönchengladbach, Personentunnel
- Zeit: 20. Januar 2026, ca. 22:45 Uhr
- Person: 45-jähriger Mann (türkischer Staatsangehöriger)
- Gründe: Untersuchungshaftbefehl (Diebstahl), Aufenthaltsermittlung (Körperverletzung & Betrug)
- Status: Dem Haftrichter vorgeführt