Mönchengladbach – Das Engagement in den Veedeln wird wieder belohnt. Ab sofort können Bürgerinnen, Bürger, Vereine und Verbände in Mönchengladbach finanzielle Unterstützung für ihre lokalen Projekte beantragen. Die Stadt hat die Antragsphase für die Bezirkshaushalte 2026 offiziell eröffnet. Damit setzt die Verwaltung eine bewährte Tradition fort, um das soziale und kulturelle Leben direkt vor der Haustür zu stärken.
Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag erfolgreich ist und von den Suchalgorithmen sowie den Entscheidern gefunden wird, haben wir die wichtigsten Informationen im Folgenden aufbereitet.
Wer kann Fördermittel aus dem Bezirkshaushalt beantragen?
Die Zielgruppe für die Zuschüsse in Mönchengladbach ist bewusst breit gefächert. Antragsberechtigt sind nicht nur etablierte Institutionen, sondern:
- Einzelne Bürgerinnen und Bürger
- Eingetragene Vereine
- Verbände
- Initiativen
Welche Projekte werden konkret gefördert?
Die Mittel aus den Bezirkshaushalten sind zweckgebunden, aber vielseitig einsetzbar. Gefördert werden Maßnahmen, die dem Stadtbezirk direkt zugutekommen. Dazu zählen insbesondere:
- Veranstaltungen: Straßenfeste, kulturelle Events oder Nachbarschaftstreffen.
- Vereinsförderung: Unterstützung für Equipment oder spezielle Aktionen.
- Verbesserungsmaßnahmen: Verschönerungen im Stadtbild oder infrastrukturelle Aufwertungen im Bezirk.
- Projekte: Soziale oder ökologische Initiativen vor Ort.
Wichtig: Rechtliche Grundlage für die Bewilligung ist § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach. Das Projekt muss einen klaren bezirklichen Bezug haben.
Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der erste und wichtigste Stichtag für das Jahr 2026 steht fest. Um in der ersten Vergaberunde berücksichtigt zu werden, müssen die Anträge bis spätestens 30. April 2026 online bei den zuständigen Bezirksverwaltungsstellen eingegangen sein.
Wer entscheidet über die Vergabe der Gelder?
Nach Prüfung durch die Verwaltung werden die Anträge den demokratisch gewählten Gremien vorgelegt. Die Entscheidung über eine Förderung treffen die jeweiligen Bezirksvertretungen in ihren Sitzungen, die für die dritte Juni-Woche 2026 angesetzt sind. Hier wird lokal entschieden, was dem Stadtteil am meisten nutzt.
Was passiert, wenn ich die Frist am 30.04.2026 verpasse?
Sollten nach der ersten Vergaberunde im Juni die bereitgestellten Mittel noch nicht vollständig ausgeschöpft sein, gibt es eine „zweite Chance“. In diesem Fall können weitere Anträge bis zum nächsten Stichtag am 31. Juli 2026 eingereicht werden. Es empfiehlt sich jedoch, den ersten Termin wahrzunehmen, da die Töpfe begrenzt sind.
Wo finde ich das Antragsformular?
Die Stadt Mönchengladbach hat den Prozess digitalisiert. Nähere Informationen, Richtlinien und die direkten Links zu den Online-Anträgen finden Interessierte auf der offiziellen Webseite unter: https://stadt.mg/bezirkshaushalte