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Ab Montag, 15. Januar verschickt die Mönchengladbacher Stadttochter mags rund 60 000 Bescheide zur Abfall- und Straßenreinigungsgebühr 2026 an Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer im Stadtgebiet. Darin steht, wie hoch die Beiträge für Müllentsorgung und Straßenreinigung im kommenden Jahr ausfallen und wann sie zu zahlen sind.
Die fälligen Beträge können entweder quartalsweise oder einmal im Jahr beglichen werden. Quartalsweise sind die Stichtage der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Für jene, die eine jährliche Zahlung vereinbart haben, wird der Gesamtbetrag am 1. Juli fällig. Bereits erteilte SEPA-Mandate bleiben gültig; fehlt ein Mandat, liegt dem Bescheid ein Formular bei und die Vorlage ist zusätzlich auf der mags-Website unter Formulare und Downloads abrufbar.
Alle Veränderungen, die bis Ende November 2025 gemeldet wurden, sind bei der Berechnung berücksichtigt. Sollte eine Änderung nach diesem Stichtag eingegangen sein, zeigt der erste Bescheid noch die alte Festsetzung. Eine korrigierte Änderungsabrechnung wird dann separat versandt.
Ein neues Serviceangebot für Bürgerinnen und Bürger macht es einfacher: Ab dem Versanddatum können die aktuellen Bescheide sowie jene der vergangenen vier Jahre online im Bürgerportal eingesehen und als PDF heruntergeladen werden. Dafür ist eine Anmeldung erforderlich.
Wer seine individuelle Abfall- und Straßenreinigungsgebühr 2026 berechnen oder verstehen will, findet auf der Seite von mags einen Gebührenrechner mit Erklärung zur Berechnungsweise. Ansprechpartner für Rückfragen sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar oder per E-Mail an gebuehren@mags.de.