
Der Stadtrat Mönchengladbach hat am 9. Juli eine Änderung der Satzung sowie der Wahlordnung des Seniorenrates beschlossen. Damit ist künftig ausschließlich eine Wahl per Brief vorgesehen. Während das erste Gremium noch durch eine Delegiertenversammlung bestimmt wurde, dürfen bei der nächsten Wahl im November 2025 alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 60 Jahren abstimmen. Diese Gruppe umfasst rund 82.000 Personen.
Die geänderten Bestimmungen regeln unter anderem folgende Punkte:
- Die Wahl erfolgt ausschließlich postalisch.
- Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag 60 Jahre oder älter ist und in Mönchengladbach mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
- Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.
- Kandidaturen sind nur als Einzelperson möglich. Für eine Bewerbung sind mindestens 15 Unterschriften von Wahlberechtigten erforderlich.
- Kandidieren darf, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat und in der Stadt wohnt. Personen mit Mandat im Rat, in Bezirksvertretungen oder Ausschüssen der Stadt sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die hauptberuflich in entscheidender Funktion bei lokalen Organisationen tätig sind, die sich für ältere Menschen engagieren.
- Der Stimmzettel darf maximal 50 Namen enthalten. Bei einer höheren Zahl an gültigen Vorschlägen entscheidet das Los.
Noch im Juli wird die neue Satzung veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt der offizielle Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Der weitere Zeitplan:
- 16.07.2025: Neuer Rechtsstand tritt in Kraft
- 25.07.2025: Start der Bewerbungsphase
- 21.09.2025: Einsendeschluss für Vorschläge
- Ab 21.09.2025: Prüfung und Veröffentlichung der Bewerbungen
- 18.10.2025: Erstellung des Wählerverzeichnisses
- Bis 02.11.2025: Öffentliche Bekanntgabe der Kandidierenden
- 29.11.2025: Auszählung der Stimmen
Weitere Informationen zur Arbeit des Seniorenrates finden sich auf stadt.mg/seniorenrat.