Foto: Zollkontrolle
Ein groß angelegter Einsatz gegen Schwarzarbeit und Lohndumping hat am vergangenen Wochenende Teile des Gaststättengewerbes am Niederrhein aufgeschreckt. Einsatzkräfte des Hauptzollamts Krefeld rückten am Freitag und Samstag in Neuss, Viersen und Mönchengladbach aus, um die Arbeitsbedingungen in der Branche scharf zu kontrollieren. Begleitet wurden die Zöllner von der Polizei sowie Vertretern der örtlichen Ordnungs- und Ausländerämter. Im Zentrum der Kontrollen stand die strikte Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der in Deutschland aktuell bei 13,90 Euro brutto pro Stunde liegt.
Die Zwischenbilanz der konzertierten Aktion wirft ein bezeichnendes Licht auf einige Betriebe der Branche. In insgesamt 15 überprüften Gaststätten befragten die Ermittler 60 Angestellte direkt an ihrem Arbeitsplatz zu ihren Verträgen, Arbeitszeiten und Entlohnungen. Gleichzeitig stellten die Beamten umfangreiche Geschäftsunterlagen sicher. Diese werden nun in aufwendigen Nachprüfungen mit den Aussagen der Belegschaft und den offiziellen Meldungen zur Sozialversicherung abgeglichen.
Besonders eklatant fielen die ersten Erkenntnisse in einem Viersener Restaurant aus. Dort verdichteten sich laut Zoll die Hinweise, dass das Personal mit einem Stundenlohn von weniger als sieben Euro abgespeist wurde. Dieser Betrag entspricht nicht einmal der Hälfte des gesetzlich vorgeschriebenen Minimums. Die Ermittler prüfen diesen konkreten Verdacht der massiven Unterbezahlung derzeit mit Hochdruck.
Die Kontrollen blieben nicht ohne direkte juristische Folgen. Noch während des Einsatzes leiteten die Behörden fünf Verfahren wegen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ein. Darüber hinaus stießen die Einsatzkräfte auf zahlreiche weitere Ungereimtheiten. Es besteht in mehreren Fällen der begründete Verdacht auf Leistungs- und Sozialversicherungsbetrug sowie auf gravierende Verstöße gegen die Meldepflichten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat nun die langwierige Aufgabe übernommen, das beschlagnahmte Material detailliert auszuwerten. Mit Einsätzen wie diesem greift der Zoll nicht nur illegale Praktiken an, sondern schützt gezielt jene Gastronomen, die ihr Personal fair und nach den gesetzlichen Vorgaben bezahlen.