Nach einer weitreichenden Einbruchsserie in Mönchengladbach sowie den Kreisen Viersen und Kleve hat das Schöffengericht Mönchengladbach am Dienstag die Urteile gegen drei junge Männer gesprochen. Die Täter, die im Zeitraum von 2024 bis 2025 gewaltsam in zahlreiche Betriebe eindrangen, zeigten sich vor Gericht geständig. Für den Haupttäter endet das Verfahren mit einer mehrjährigen Haftstrafe.
Gewerbegebiete und Gastronomie im Visier
Die Ermittlungen zeichnen das Bild einer organisierten Gruppe, die über fast zwei Jahre hinweg die Region in Atem hielt. Die drei Angeklagten zur Tatzeit Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende aus dem Kreis Viersen hatten es gezielt auf Firmengebäude, Werkstätten und Gastronomiebetriebe abgesehen.
Mit hoher krimineller Energie drangen sie gewaltsam in die Objekte ein. Dabei konzentrierten sie sich vor allem auf den Diebstahl von Tresoren und Bargeldbeständen. In mehreren Fällen entwendeten die Täter zudem Kraftfahrzeuge von den Betriebsgeländen.
Geständnisse milderten das Urteil
Am entscheidenden Prozesstag vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht legten die Beschuldigten ein vollumfängliches Geständnis ab. Diese Kooperation wirkte sich spürbar auf die Urteilsfindung am 20. Januar 2026 aus:
- 20-jähriger Hauptangeklagter: Er erhielt eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung.
- 17-jähriger Mitangeklagter: Das Gericht verhängte eine zweijährige Jugendstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
- 18-jähriger Beteiligter: Hier wurde die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt, was dem Täter eine letzte Chance zur Bewährung gibt.
- Vierter Beteiligter: Das Verfahren gegen einen weiteren jungen Mann wurde bereits gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Sicherheit für lokale Unternehmer
Für die betroffenen Gewerbetreibenden in Mönchengladbach und den angrenzenden Kreisen endet mit diesen Urteilen eine Phase der Unsicherheit. Die Serie hatte insbesondere im Jahr 2024 für Besorgnis gesorgt, da die Täter gezielt Schwachstellen in der Sicherung von Werkstätten und Firmen ausgenutzt hatten. Die Polizei rät Unternehmen in der Region weiterhin dazu, mechanische Sicherungen und Alarmanlagen regelmäßig zu überprüfen, um Nachahmungstäter abzuschrecken.
Überblick: Die Fakten zum Prozess
- Tatzeitraum: 2024 bis 2025
- Tatorte: Mönchengladbach, Kreis Viersen, Kreis Kleve
- Beute: Bargeld, Tresore, Fahrzeuge
- Urteilsdatum: 20.01.2026
- Gericht: Schöffengericht Mönchengladbach