In Mönchengladbach besteht ein begründeter Verdacht auf den Ausbruch der Geflügelpest. Anlass ist der Fund mehrerer verendeter Wildgänse, bei denen der Erreger der Aviären Influenza nachgewiesen wurde. Die erste betroffene Wildgans wurde am Mittwoch, 10. Dezember, im Bereich von Schloss Wickrath entdeckt. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Krefeld konnte das Virus bestätigen. Die abschließende Bewertung des Seuchengeschehens steht jedoch noch aus und muss durch das Friedrich-Löffler-Institut als zuständiges Bundesforschungsinstitut erfolgen.
Aktuell gilt in Mönchengladbach keine Stallpflicht für Geflügelhaltungen. Dennoch wird die Lage als ernst eingeschätzt, da das Risiko weiterer Infektionen als hoch gilt. Besonders Geflügelbestände mit möglichem Kontakt zu Wildvögeln können jederzeit betroffen sein. Die Stadt appelliert daher eindringlich an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, einschließlich kleiner Hobbyhaltungen, die bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Dazu zählt insbesondere die strikte Trennung von Haus und Nutzgeflügel sowie Wildvögeln. Fütterungsstellen müssen so gestaltet sein, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Ebenso darf kein Oberflächenwasser genutzt werden, das von Wildvögeln frequentiert wird. Futter und Einstreu sind geschützt zu lagern, und der Zutritt zu Geflügelställen sollte ausschließlich mit sauberen Schuhen oder geeigneten Überschuhen erfolgen. Zusätzlich wird empfohlen, Orte mit hoher Wildvogeldichte möglichst zu meiden, um eine ungewollte Verschleppung des Virus zu verhindern.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden zudem gebeten, bei ungewöhnlichen Tierverlusten oder typischen Krankheitsanzeichen umgehend tierärztlichen Rat einzuholen. Zu den möglichen Symptomen einer Geflügelpest zählen unter anderem Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, Atemnot sowie neurologische Auffälligkeiten wie Taumeln oder Schwanken.
Ein weiterer wichtiger Hinweis betrifft die Meldepflicht von Geflügelbeständen. Halterinnen und Halter, die ihre Tiere bislang nicht registriert haben, sollen die Anmeldung beim Fachbereich Verbraucherschutz der Stadt Mönchengladbach sowie bei der Tierseuchenkasse NRW unverzüglich nachholen. Nur ordnungsgemäß gemeldete Bestände können im Seuchenfall Anspruch auf Entschädigungsleistungen haben.
Funde verendeter Wasservögel, Greifvögel, Kraniche oder anderen Großgefieders können direkt beim Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit der Stadt gemeldet werden. Weitere offizielle Informationen stellt die Stadt Mönchengladbach sowie das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Tierseuche, die sowohl Wildvögel als auch gehaltenes Geflügel betrifft. Als Hauptüberträger gelten insbesondere Wasservögel, die das Virus während des Vogelzugs über weite Distanzen verbreiten können. Die Übertragung erfolgt nicht nur durch direkten Kontakt zwischen Tieren, sondern auch über kontaminierte Gegenstände, Personen, Fahrzeuge, Futter, Wasser und Einstreu.