Es ist wieder soweit: Der Jahresanfang bringt für Haus- und Grundbesitzer in Mönchengladbach die unvermeidliche Post vom Kassen- und Steueramt. Doch bevor Sie den Umschlag mit Sorge öffnen, gibt es eine wichtige Nachricht vorab: Beim Hebesatz der Grundsteuer B gibt es im Vergleich zum Vorjahr keine bösen Überraschungen.
Post für 92.000 Eigentümer: Der Grundsteuerbescheid 2026 kommt
Ab Mittwoch, dem 07. Januar 2026, versendet die Stadtverwaltung rund 92.000 neue Gebührenbescheide. Für viele Eigentümer ist dies der Moment der Wahrheit, doch die Stadtverwaltung setzt auf Konstanz.
Die wichtigste Frage lautet: Wie hoch ist die Grundsteuer 2026 im Vergleich zu 2025? Die Antwort dürfte viele beruhigen. Die Stadt Mönchengladbach hat sich dazu entschieden, nicht an der Preisschraube zu drehen. Die Hebesätze bleiben in 2026 unverändert.
Das bedeutet konkret:
- Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 46,1 Prozent
- Grundsteuer B (Wohngebäude und sonstige Grundstücke): 79,2 Prozent
Die Preislage stagniert also exakt auf dem Niveau von 2025. Es findet keine Erhöhung statt. Wer im vergangenen Jahr beispielsweise 600 Euro gezahlt hat, wird – sofern keine baulichen Veränderungen am Grundstück stattfanden – auch 2026 exakt 600 Euro zahlen müssen.
Fälligkeiten und Zahlungsfristen: Nicht den 15. Februar verpassen
Auch wenn die Beträge gleich bleiben, müssen die Fristen eingehalten werden. Die Grundsteuer wird wie gewohnt in vier Teilbeträgen fällig. Markieren Sie sich folgende Daten rot im Kalender:
- Februar 2026
- Mai 2026
- August 2026
- November 2026
Tipp für Jahreszahler: Wer bereits bis Ende September 2025 einen Antrag auf jährliche Zahlung gestellt hat, muss erst am 01. Juli 2026 die komplette Summe überweisen.
Am einfachsten haben es Bürger mit einem SEPA-Lastschriftmandat. Hier bucht die Stadtkasse automatisch ab. Wer noch kein Mandat erteilt hat, kann dies bequem digital über das Serviceportal der Stadt unter stadt.mg/sepa nachholen.
Einspruch zwecklos? Die neue Rechtslage zur Grundsteuer
Viele Bürger fragen sich, ob sich ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid Mönchengladbach lohnt, insbesondere wegen der Diskussionen um die Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertung.
Hier sendet die Rechtsprechung klare Signale: Der Bundesfinanzhof hat bereits im Dezember 2025 entschieden, dass das neue Bundeswertemodell für Wohngrundstücke verfassungsgemäß ist. Auch lokal gibt es eine deutliche Richtung. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat Klagen gegen die Stadt Mönchengladbach als unbegründet zurückgewiesen (Beschluss vom 27.06.2025, Az. 5 K 2182/25).
Was bedeutet das für Sie? Da die Stadt an die Messbeträge des Finanzamtes gebunden ist, ist ein Widerspruch bei der Stadt gegen die Höhe der Steuer meist wirkungslos. Wer Zweifel an der Bewertung seines Grundstücks hat, muss sich direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Die Stadtverwaltung rät aufgrund der aktuellen Urteile dringend davon ab, kostenpflichtige Klagen gegen den städtischen Bescheid einzureichen, da diese kaum Aussicht auf Erfolg haben.
Hilfe und Kontakt
Sie haben den Bescheid erhalten, aber die Daten stimmen nicht, weil Sie das Haus im Dezember 2025 verkauft haben? Keine Sorge: Änderungen, die ab Dezember eingingen, sind im aktuellen Druck noch nicht enthalten. Sie erhalten in den kommenden Wochen automatisch einen Änderungsbescheid.
Für dringende Fragen hat der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben eine Hotline geschaltet: 02161 25-52299. Servicezeiten: Mo., Di., Do., Fr. 8:00 – 12:00 Uhr sowie Do. 14:00 – 16:00 Uhr.