Mönchengladbach Rheindahlen. Bei einem schweren Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich der B57 und Hardter Straße sind am Mittwochabend, 23. September, fünf Menschen verletzt worden. Eine 48 Jahre alte Autofahrerin erlitt schwere Verletzungen. Unter den vier Leichtverletzten befinden sich eine 14-Jährige und ein erst zwei Monate altes Baby.
Der Unfall ereignete sich gegen 17.30 Uhr. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei war ein 44 Jahre alter Autofahrer auf der Hardter Straße in Richtung Rheindahlen unterwegs. Mit ihm im Fahrzeug saßen seine 34 Jahre alte Frau und der gemeinsame zwei Monate alte Säugling.
An der Kreuzung zur B57 hielt der Mann zunächst an einer roten Ampel. Mehrere Zeugen berichteten übereinstimmend, dass er anschließend in die Kreuzung gefahren sei, obwohl die Ampel weiterhin Rot gezeigt haben soll.
Zur gleichen Zeit fuhr eine 48 Jahre alte Autofahrerin mit ihrer 14 Jahre alten Tochter über die B57 in Richtung Mönchengladbach. Nach Angaben der Polizei zeigte die Ampel für sie Grün. Im Kreuzungsbereich stießen beide Fahrzeuge zusammen.
Feuerwehr musste schwer verletzte Frau aus Auto bergen
Die 48-Jährige wurde bei der Kollision schwer verletzt und konnte ihr Fahrzeug nicht selbstständig verlassen. Einsatzkräfte der Feuerwehr befreiten die Frau aus dem Wagen. Aufgrund ihrer Verletzungen wurde ein Rettungshubschrauber eingesetzt, der sie anschließend in die Uniklinik Duisburg brachte.
Ihre 14 Jahre alte Tochter erlitt leichte Verletzungen. Auch der 44 Jahre alte Fahrer des anderen Autos, dessen 34 Jahre alte Frau und der zwei Monate alte Säugling wurden leicht verletzt. Sie kamen zur weiteren medizinischen Behandlung in umliegende Krankenhäuser.
Kreuzung während der Unfallaufnahme gesperrt
Für die genaue Rekonstruktion des Unfallhergangs wurde ein spezialisiertes Verkehrsunfallaufnahmeteam aus Neuss angefordert. Während der Unfallaufnahme blieb die Kreuzung B57 und Hardter Straße vollständig gesperrt.
Die Polizei stützt ihre bisherigen Angaben zum Ablauf unter anderem auf übereinstimmende Zeugenaussagen. Damit handelt es sich weiterhin um den derzeit bekannten Ermittlungsstand.