Am Mittwoch, 28. Oktober 2026, hat die Polizei Mönchengladbach zwei E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs waren. Beide Männer mussten eine Blutprobe abgeben.
Den ersten Vorfall registrierten Einsatzkräfte auf dem Platz der Republik. Die Beamten wurden auf einen 16-Jährigen aufmerksam, weil er während der Fahrt mit seinem E-Scooter ein Mobiltelefon bediente. Bei der anschließenden Kontrolle und der Suche nach Ausweisdokumenten fanden die Polizisten Cannabis bei dem Jugendlichen. Ein freiwilliger Drogentest verlief positiv auf THC.
Kurz darauf stoppten Streifenbeamte auf der Volksbadstraße einen 46-jährigen E-Scooter-Fahrer im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Der Mann räumte im Gespräch sofort ein, kurz zuvor Cannabis und Amphetamin konsumiert zu haben. Auch bei ihm bestätigte ein freiwilliger Schnelltest den Konsum von Betäubungsmitteln.
Beiden Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt, bis sie wieder fahrtüchtig sind. Die Polizei hat gegen die Beteiligten entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Die Behörden weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Fahren von Elektrokleinstfahrzeugen unter Drogeneinfluss ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Bereits der Konsum geringer Mengen beeinträchtigt die Wahrnehmung und die Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr massiv und gefährdet alle Verkehrsteilnehmer.