Die Polizei Mönchengladbach nimmt das Fahrverhalten von E-Scooter-Nutzerinnen und Nutzern im Stadtgebiet gezielt unter die Lupe. Nach einem Kontrolleinsatz des Verkehrsdienstes zieht die Behörde eine deutliche Bilanz. Bei der Überprüfung von mehr als zwei Dutzend Verkehrsteilnehmern stellten die Einsatzkräfte nicht nur zahlreiche Ordnungswidrigkeiten fest, sondern leiteten auch mehrere Strafverfahren ein. Ein Einsatzschwerpunkt lag im Stadtteil Odenkirchen nahe der Duvenstraße, wo Minderjährige mit massiv frisierten E-Scoote gestoppt wurden.
50 km/h statt erlaubter 20 km/h an der Duvenstraße
Im Rahmen der Schwerpunktkontrolle, die von vier Spezialisten des Verkehrsdienstes durchgeführt wurde, geriet am Edeka-Markt an der Duvenstraße eine auffällige Personengruppe ins Visier der Ordnungshüter. Aus einer Ansammlung mutmaßlich minderjähriger E-Scooter-Fahrer heraus fielen den Beamten zwei Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren auf.
Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich das tatsächliche Ausmaß der Verstöße: Die von den beiden Jugendlichen genutzten Fahrzeuge brachten es auf eine Höchstgeschwindigkeit von etwa 50 km/h – zugelassen sind für Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland allerdings maximal 20 km/h.
„Aufgrund der möglichen Geschwindigkeit hätten die Jugendlichen eine entsprechende Fahrerlaubnis benötigt. Eine solche besaßen sie nicht. Zudem bestand für die E-Scooter kein Versicherungsschutz.“
Strafanzeigen für Jugendliche und Konsequenzen für ein Elternteil
Gegen beide Jugendlichen wurden jeweils zwei Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt. Da einer der frisierten E-Scooter auf ein Elternteil zugelassen war, blieb auch dies nicht ohne rechtliche Folgen: Die Beamten leiteten eine zusätzliche Ordnungswidrigkeitenanzeige ein, da der Halter zugelassen hatte, dass das Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt wird. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Teenager ihren Erziehungsberechtigten übergeben.
Ablenkung, Doppelbesetzung und fehlender Versicherungsschutz
Der Kontrolltag offenbart ein wiederkehrendes Muster im Mönchengladbacher Straßenverkehr. Neben den gravierenden Verstößen der Jugendlichen registrierte der Verkehrsdienst weitere Regelverstöße:
- Fahren zu zweit: Bei insgesamt fünf Kontrollen waren jeweils zwei Personen gleichzeitig auf einem einzigen E-Scooter unterwegs – ein Sicherheitsrisiko, das die Fahrstabilität massiv beeinträchtigt.
- Ablenkung im Verkehr: Drei Fahrer führten ihr Fahrzeug, obwohl ihr Gehör durch technische Geräte (wie Over-Ear-Kopfhörer oder In-Ears) stark beeinträchtigt war.
- Weitere Straftaten: Im Zuge der Gesamtkontrolle von 23 Personen wurden ein zusätzlicher Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie ein weiteres Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgedeckt.
Insgesamt leiteten die Einsatzkräfte im Verlauf des Kontrolleinsatzes neun Ordnungswidrigkeiten- und sechs Strafverfahren ein. Die Mönchengladbacher Ordnungshüter kündigten an, das Stadtgebiet weiterhin genau im Blick zu behalten und künftig regelmäßig unangekündigte Schwerpunktkontrollen durchzuführen.