Mönchengladbach. E Scooter gehören längst zum Straßenbild der Stadt. Gleichzeitig zeigen Unfallzahlen, Polizeikontrollen und mehrere schwere Vorfälle, dass die Nutzung erhebliche Risiken mit sich bringen kann. Besonders auffällig sind Verstöße durch sehr junge Fahrer, Fahrten auf Gehwegen, fehlender Versicherungsschutz und technisch veränderte Fahrzeuge.
Wie aktuell das Thema ist, zeigt ein Unfall vom Montag, 21. September 2026, auf der Lürriper Straße. Ein zwölf Jahre alter Junge fuhr mit einem E Scooter über einen Fußgängerüberweg und kollidierte trotz einer Vollbremsung einer Autofahrerin mit deren Wagen. Der Junge wurde leicht verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Nach Angaben seiner Mutter hatte er sich den Roller ohne ihr Wissen genommen. E Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden.
Unfallzahlen in Mönchengladbach sind deutlich gestiegen
Die Entwicklung hatte sich bereits 2025 abgezeichnet. Im ersten Halbjahr wurden in Mönchengladbach bei E Scooter Unfällen acht Menschen schwer und 49 leicht verletzt. Im gesamten Jahr 2024 waren sechs Schwerverletzte und 67 Leichtverletzte registriert worden.
Für das Gesamtjahr 2025 nennt die Verkehrswacht Mönchengladbach schließlich 156 Verletzte bei Unfällen unter Beteiligung von E Scootern. Nach Angaben der Verkehrswacht hatte sich damit die Zahl gegenüber 2024 vervierfacht. Polizei und Verkehrswacht reagierten unter anderem mit speziellen Trainings für Jugendliche.
Eine entsprechende offizielle Zwischenbilanz für das Jahr 2026 bis zum 22. September konnte bei der Recherche nicht gefunden werden. Eine seriöse Gesamtzahl der diesjährigen E Scooter Unfälle in Mönchengladbach lässt sich deshalb derzeit nicht bestätigen.
Die veröffentlichten Polizeimeldungen zeigen allerdings, dass das Thema auch 2026 keineswegs verschwunden ist.
Schwere Unfälle ziehen sich durch das Jahr 2026
Am 23. Februar wurde ein 14 Jahre alter E Scooter Fahrer an der Hohenzollernstraße bei einem Zusammenstoß mit einem Auto verletzt und stationär im Krankenhaus aufgenommen. Nach Angaben der Polizei war der Jugendliche zuvor auf dem Radweg entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung unterwegs.
Besonders schwer war ein Unfall am 7. März in Odenkirchen. Dort kollidierte ein 15 Jahre alter E Scooter Fahrer an der Kreuzung L19 und Rostocker Straße mit einer 75 Jahre alten Fußgängerin. Die Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen.
Ende Mai kam es dann zu einem tödlichen Unfall. Ein 14 Jahre alter Jugendlicher verlor auf der Mülgaustraße die Kontrolle über seinen E Scooter und prallte gegen eine Litfaßsäule. Er starb wenige Tage später im Krankenhaus an seinen Verletzungen.
Auch Erwachsene sind betroffen. Am 13. August wurde ein 30 Jahre alter E Scooter Fahrer in Odenkirchen bei einem Zusammenstoß mit einem Kleintransporter schwer verletzt. Zwei Tage später stürzte ein 58 Jahre alter E Scooter Fahrer auf der Düsseldorfer Straße und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Eine Blutprobe ergab nach Angaben der Polizei, dass der Mann stark alkoholisiert war.
Damit wäre es falsch, das Problem ausschließlich Kindern und Jugendlichen zuzuschreiben.
Unter 14 Jahren auf dem E Scooter
Der Unfall auf der Lürriper Straße vom 21. September ist nicht der einzige Fall mit Kindern unterhalb des gesetzlichen Mindestalters.
Am 22. August waren nach Angaben der Polizei ein acht und ein zehn Jahre altes Kind gemeinsam auf einem E Scooter unterwegs. Im Kreuzungsbereich Brucknerallee und Mühlenstraße kollidierten sie mit einem Auto. Eines der Kinder musste verletzt zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben.
Das Gesetz ist eindeutig: Wer einen E Scooter im öffentlichen Straßenverkehr führen will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist für ein legales Elektrokleinstfahrzeug dagegen bislang nicht erforderlich.
Wie häufig Kinder unter 14 Jahren in Mönchengladbach insgesamt illegal E Scooter fahren, lässt sich anhand der öffentlich zugänglichen Daten nicht beziffern. Deshalb lässt sich auch die Aussage, es würden „immer mehr“ Kinder ohne Versicherung fahren, für Mönchengladbach statistisch derzeit nicht bestätigen.
Die konkreten Fälle zeigen jedoch, dass das Problem tatsächlich vorkommt.
Getunte E Scooter mit 45 und 65 km/h
Ein weiterer Schwerpunkt der Polizei sind technisch veränderte Fahrzeuge.
Zwischen dem 14. und 28. August kontrollierten uniformierte und zivile Einsatzkräfte in Mönchengladbach gezielt E Scooter, bei denen der Verdacht auf technische Veränderungen bestand.
Dabei stellten die Beamten unter anderem einen E Scooter fest, der 45 km/h erreichte. Ein weiterer Fahrer gab gegenüber der Polizei an, dass sein Roller rund 65 km/h fahren könne. Bei den Kontrollen entstanden insgesamt 13 Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.
Die Polizei berichtete zudem von Jugendlichen, die mit technisch veränderten Fahrzeugen teilweise in Gruppen unterwegs seien und durch hohe Geschwindigkeiten, riskante Fahrmanöver und Fluchtversuche auffielen.
Eine Aussage, wonach die meisten E Scooter in Mönchengladbach manipuliert seien, geben die vorliegenden Zahlen dagegen nicht her.
Nicht jeder gekaufte E Scooter darf auf die Straße
Auch beim Kauf eines eigenen Rollers gibt es einen entscheidenden Punkt: Nicht jedes im Handel oder im Internet angebotene Modell darf anschließend im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Für Deutschland zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge dürfen bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren. Außerdem benötigen sie die erforderliche Betriebserlaubnis. Die Verbraucherzentralen weisen ausdrücklich darauf hin, dass zahlreiche angebotene Modelle keine Straßenzulassung besitzen. Solche Fahrzeuge dürfen lediglich auf entsprechendem Privatgelände genutzt werden.
Wer einen Roller kauft, sollte deshalb vor dem Kauf prüfen, ob tatsächlich eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Deutschland vorhanden ist.
Versicherung ist Pflicht
E Scooter sind rechtlich keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge. Wer damit im öffentlichen Straßenverkehr fährt, benötigt eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz wird durch die Versicherungsplakette am Fahrzeug sichtbar gemacht.
Dass Verstöße keine theoretische Ausnahme sind, zeigen Kontrollen in Mönchengladbach. Bereits bei einem gemeinsamen Schwerpunkteinsatz von Stadt und Polizei im August 2025 wurden unter 88 kontrollierten Fahrern drei Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt. Bei den Kontrollen im August 2026 waren es 13 entsprechende Strafanzeigen.
Wer zahlt nach einem Unfall ohne Versicherung?
Hier ist die Rechtslage differenzierter, als es zunächst erscheint.
Besteht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht, bedeutet das nicht automatisch, dass ein Geschädigter endgültig auf sämtlichen Kosten sitzenbleibt. Das Pflichtversicherungsgesetz sieht einen Entschädigungsfonds für bestimmte Schäden durch nicht versicherte Fahrzeuge vor. Die Aufgaben dieses Fonds nimmt die Verkehrsopferhilfe wahr. Ansprüche sind allerdings an gesetzliche Voraussetzungen gebunden.
Problematisch kann die Durchsetzung von Ansprüchen dennoch werden, insbesondere wenn Fahrer oder Fahrzeug nicht ermittelt werden können oder die Verantwortlichkeit eines minderjährigen Fahrers geklärt werden muss.
Dass Handlungsbedarf bei der Haftung gesehen wird, hat inzwischen auch den Bundestag beschäftigt. Am 9. Juli 2026 beschloss das Parlament eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, mit der die Halterhaftung bei E Scootern erweitert werden soll. Ziel ist ausdrücklich, Geschädigten die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern.
Unter 14 Jahren besteht keine strafrechtliche Verantwortlichkeit
Auch bei Minderjährigen muss zwischen Verkehrsrecht, Strafrecht und Schadensersatz unterschieden werden.
Nach Paragraf 19 Strafgesetzbuch ist ein Kind, das bei einer Tat noch nicht 14 Jahre alt ist, strafrechtlich schuldunfähig. Ein zwölfjähriger E Scooter Fahrer kann deshalb nicht wie ein strafmündiger Jugendlicher strafrechtlich verurteilt werden.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass nach einem verursachten Schaden überhaupt keine rechtlichen Folgen bestehen. Für die zivilrechtliche Haftung Minderjähriger gelten eigene Regeln. Entscheidend sind unter anderem Alter und Einsichtsfähigkeit. Paragraf 828 des Bürgerlichen Gesetzbuches enthält hierfür besondere Bestimmungen.
Die vereinfachte Aussage, Kinder unter 14 Jahren seien generell „straffrei und haftungsfrei“, wäre deshalb falsch.
Gehwege sind keine Fahrbahn für E Scooter
Besonders konfliktträchtig ist die Begegnung zwischen E Scootern und Fußgängern.
Grundsätzlich müssen vorhandene Radwege und Radfahrstreifen genutzt werden. Fehlen diese, gehört der E Scooter auf die Fahrbahn. Gehwege sind grundsätzlich nicht für E Scooter freigegeben.
Dass falsche Straßennutzung ein reales Unfallproblem ist, zeigt auch die bundesweite Statistik. Im Jahr 2025 war die falsche Benutzung von Fahrbahn oder Gehwegen mit 21,6 Prozent das häufigste von der Polizei festgestellte Fehlverhalten bei E Scooter Fahrern.
Für Fußgänger kann eine Kollision erhebliche Folgen haben. Am 31. Juli wurde beispielsweise eine 43 Jahre alte Frau in Wickrath von einem E Scooter angefahren und verletzt. Bereits im März war in Rheydt ein 78 Jahre alter Fußgänger nach eigenen Angaben von einem E Scooter Fahrer von hinten angefahren worden und gestürzt.
Deutschlandweit 38 Prozent mehr Unfälle
Die Entwicklung in Mönchengladbach steht nicht für sich allein.
Das Statistische Bundesamt registrierte für 2025 deutschlandweit 16.496 E Scooter Unfälle mit Personenschaden. Ein Jahr zuvor waren es 11.944. Das entspricht einem Anstieg um 38,1 Prozent.
38 Menschen starben, 1.895 wurden schwer und 16.184 leicht verletzt. Mehr als die Hälfte der verunglückten E Scooter Fahrer war jünger als 25 Jahre.
Auch Kinder tauchen zunehmend in der Statistik auf. Von allen 2025 im Straßenverkehr verunglückten Kindern waren acht Prozent mit einem E Scooter unterwegs. Vier Kinder unter 15 Jahren starben bei E Scooter Unfällen.
Wird ein Führerschein für E Scooter kommen?
Einen klassischen Führerschein benötigt man für einen legalen E Scooter derzeit nicht. Das Bundesverkehrsministerium stellte erst am 25. August 2026 ausdrücklich klar, dass keine Führerscheinpflicht eingeführt worden ist.
Die Diskussion über einen Nachweis der erforderlichen Kenntnisse hat allerdings deutlich an Fahrt gewonnen.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat fordert angesichts der gestiegenen Unfallzahlen einen Befähigungsnachweis und eine Anhebung des Mindestalters von derzeit 14 auf 15 Jahre. Auch in der öffentlichen Diskussion werden verpflichtender Theorieunterricht und Prüfungen gefordert.
Die Forderung ist also real. Beschlossen ist ein E Scooter Führerschein bislang nicht.
Politik hat bereits erste Regeln verschärft
Die Frage ist inzwischen nicht mehr, ob sich die Politik mit E Scootern beschäftigt. Das tut sie bereits.
Die Bundesregierung hat die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung überarbeitet. Neue E Scooter müssen ab 2027 unter anderem verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden. Gleichzeitig sollen weitere technische Sicherheitsanforderungen gelten.
Zusätzlich hat der Bundestag im Juli die stärkere Halterhaftung beschlossen, um Unfallopfern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern.
Offen bleibt dagegen, ob der Gesetzgeber künftig weitergeht und beispielsweise einen verpflichtenden Befähigungsnachweis, ein höheres Mindestalter oder zusätzliche Kontrollen vorsieht.
Hintergrund und offene Fragen
Für Mönchengladbach fehlen derzeit vor allem aktuelle Detailzahlen. Eine offizielle Statistik darüber, wie viele E Scooter Unfälle es vom 1. Januar bis zum 22. September 2026 gegeben hat, wie viele Fahrer unter 14 Jahre alt waren und wie häufig fehlender Versicherungsschutz oder technische Manipulationen festgestellt wurden, ist öffentlich nicht verfügbar.
Ebenfalls nicht bezifferbar ist anhand der veröffentlichten Daten, welcher Anteil der privat genutzten E Scooter in Mönchengladbach technisch verändert oder nicht für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist.
Die Schwerpunktkontrollen der Polizei zeigen, dass beide Probleme vorkommen. Wie groß ihr Anteil an allen E Scootern in der Stadt tatsächlich ist, lässt sich daraus nicht ableiten.
Kurze Einordnung
Die Zahlen sprechen dafür, E Scooter nicht mehr als nebensächliches Verkehrsthema zu betrachten. Allein 156 Verletzte im Jahr 2025 sind für Mönchengladbach eine relevante Größenordnung. Hinzu kommen 2026 mehrere schwere Unfälle, ein tödlicher Unfall eines 14 Jahre alten Jugendlichen, Fälle mit Kindern unterhalb des Mindestalters sowie technisch veränderte Fahrzeuge mit deutlich höheren Geschwindigkeiten.
Gleichzeitig darf die Debatte nicht sämtliche E Scooter Fahrer unter Generalverdacht stellen. Nicht jeder Unfall wird vom Rollerfahrer verursacht und nicht jeder E Scooter ist manipuliert.
Entscheidend sind deshalb überprüfbare Regeln und deren Durchsetzung: Mindestalter 14 Jahre, gültige Versicherung, ein für Deutschland zugelassenes Fahrzeug, höchstens 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und die Nutzung der vorgesehenen Verkehrsflächen.