
Mönchengladbach. Seit Montag, 31. August, dürfen tabakfreie Nikotinbeutel im gesamten Stadtgebiet von Mönchengladbach nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Stadt hat den Verkauf der sogenannten Nicotine Pouches per Allgemeinverfügung untersagt. Das Verbot gilt für sämtliche Unternehmen und erfasst sowohl Geschäfte vor Ort als auch den Versandhandel und Onlinehandel.
Hinter der Entscheidung steht die lebensmittelrechtliche Einstufung der Produkte. Gleichzeitig rücken die gesundheitlichen Risiken des enthaltenen Nikotins in den Mittelpunkt. Nikotin besitzt ein hohes Suchtpotenzial. Besonders für Kinder, Jugendliche und Menschen, die bislang kein Nikotin konsumieren, können die Produkte problematisch sein.
Nikotin gelangt über die Mundschleimhaut in den Körper
Tabakfreie Nikotinbeutel bestehen aus kleinen Zellstoffbeuteln, die Nikotin sowie weitere Inhaltsstoffe und Aromen enthalten. Für den Konsum werden sie zwischen Oberlippe und Zahnfleisch gelegt. Das freigesetzte Nikotin wird anschließend über die Mundschleimhaut aufgenommen.
Dass die Beutel keinen Tabak enthalten, bedeutet deshalb nicht, dass sie harmlos sind. Einige der derzeit erhältlichen Produkte können bereits mit einem einzelnen Beutel Nikotinmengen enthalten, die gesundheitlich bedenklich sind.
Neben dem Risiko einer Abhängigkeit sind körperliche Beschwerden möglich. Dazu gehören unter anderem Probleme des Herz Kreislauf Systems, Übelkeit und Vergiftungserscheinungen.
Das Suchtpotenzial von Nikotin steht besonders im Fokus
Ein entscheidendes Risiko der Nicotine Pouches liegt im enthaltenen Nikotin. Der Stoff kann abhängig machen. Bei regelmäßigem Konsum kann sich eine Nikotinabhängigkeit entwickeln.
Besonders problematisch ist dies bei Kindern und Jugendlichen. Wer in jungen Jahren mit dem Konsum nikotinhaltiger Produkte beginnt, kommt mit einem Stoff in Kontakt, der ein hohes Suchtpotenzial besitzt. Auch für Nichtrauchende stellen die Beutel ein Risiko dar, weil sie Nikotin aufnehmen, ohne zuvor Tabak oder andere Nikotinprodukte konsumiert haben zu müssen.
Hinzu kommt die Art des Konsums. Die Beutel sind klein und werden im Mund getragen. Anders als bei einer Zigarette entstehen weder Rauch noch der typische Zigarettengeruch. Dadurch kann der Konsum für das Umfeld wesentlich unauffälliger bleiben.
Aromen können zusätzliche Anreize schaffen
Viele Nikotinbeutel werden mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen angeboten. Die Aromatisierung kann die Produkte insbesondere für junge Menschen interessant erscheinen lassen.
Gleichzeitig sind die Dosen leicht zu transportieren und die einzelnen Beutel schnell weiterzugeben. Für den Konsum werden weder Feuer noch weitere Hilfsmittel benötigt. Ein Beutel kann direkt aus der Dose genommen und unter die Oberlippe gelegt werden.
Diese Eigenschaften unterscheiden Nicotine Pouches deutlich von klassischen Tabakprodukten und erschweren zugleich, einen Konsum auf den ersten Blick zu erkennen.
Trotz Verbot bleiben Nikotinbeutel in Mönchengladbach im Umlauf
Mit dem Verkaufsverbot sind Nikotinbeutel nicht aus Mönchengladbach verschwunden. Die Produkte befinden sich weiterhin im Umlauf und werden auch nach Inkrafttreten des Verbots verkauft oder privat weitergegeben.
Damit endet die Verfügbarkeit nicht zwangsläufig an der Ladentür. Nikotinbeutel können von Person zu Person weitergegeben oder auf anderen Wegen beschafft werden. Gerade ihre geringe Größe macht Transport und Weitergabe unkompliziert.
Auch unter Jugendlichen werden die Produkte privat weitergegeben oder verkauft. Das ist besonders mit Blick auf das Suchtpotenzial des enthaltenen Nikotins problematisch. Ein Verbot im regulären Handel verhindert nicht automatisch, dass bereits vorhandene oder anderweitig beschaffte Produkte weiter im Umlauf bleiben.
Damit steht neben den Kontrollen des Handels auch die Frage im Raum, wie wirksam der Zugang zu den Produkten tatsächlich eingeschränkt werden kann.
Keine erforderliche Zulassung für Nikotinbeutel
Für die Allgemeinverfügung ist die lebensmittelrechtliche Bewertung der Produkte entscheidend. Tabakfreie Nikotinbeutel gelten derzeit als neuartige Lebensmittel. Für ihr Inverkehrbringen ist eine Zulassung auf europäischer Ebene erforderlich.
Eine solche Zulassung liegt derzeit nicht vor. Die Stadt setzt mit ihrer Allgemeinverfügung zugleich entsprechende Vorgaben des nordrhein westfälischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung sowie des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz um.
Stadt Mönchengladbach kontrolliert das Verkaufsverbot
Für die Überwachung ist der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit der Stadt Mönchengladbach zuständig. Bei seinen Kontrollen soll überprüft werden, ob Unternehmen die Allgemeinverfügung einhalten.
Werden tabakfreie Nikotinbeutel trotz des Verbots weiterhin gewerblich in Verkehr gebracht, können lebensmittelrechtliche und ordnungsrechtliche Konsequenzen folgen.
Das Verkaufsverbot soll damit nicht nur den regulären Handel mit den Produkten unterbinden. Im Mittelpunkt steht zugleich der gesundheitliche Verbraucherschutz und insbesondere das Risiko, dass Kinder, Jugendliche und bisherige Nichtrauchende mit einem stark suchterzeugenden Stoff in Kontakt kommen.