Ein gefährliches und zugleich verantwortungsloses Fahrmanöver hat am Dienstag im Stadtteil Odenkirchen Mitte für Aufsehen gesorgt. Während des morgendlichen Berufs und Schulverkehrs stoppten Einsatzkräfte der Polizei Mönchengladbach einen 36-jährigen Mann, der gemeinsam mit seinem sechsjährigen Sohn auf einem E-Scooter unterwegs war. Wie sich bei der anschließenden Kontrolle herausstellte, stand der Vater unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Die Streifenwagenbesatzung wurde gegen 8:00 Uhr auf der Kölner Straße nahe der örtlichen Bezirkssportanlage auf das Gespann aufmerksam. Die Beförderung von Personen auf Elektrokleinstfahrzeugen ist gesetzlich streng untersagt erst recht, wenn es sich um Kleinkinder handelt, für die auf den Trittbreitern keinerlei Halt oder Schutz vorhanden ist.
Positiver Drogentest nach auffälligem Verhalten
Bei der Überprüfung der Personalien und der Fahrtüchtigkeit fielen den Beamten rasch deutliche Anzeichen für einen vorangegangenen Drogenkonsum auf. Mehrere vor Ort durchgeführte Koordinations und Reaktionstests erhärteten den Verdacht der Polizeikräfte. Ein anschließender Drogenvortest reagierte positiv auf den Cannabis-Wirkstoff THC.
„Aufgrund seines auffälligen Verhaltens vermuteten die Einsatzkräfte, dass der 36-Jährige zuvor Drogen konsumiert hatte. Verschiedene Reaktions- und Koordinationstests erhärteten den Verdacht.“
Um das Wohl des Kindes sicherzustellen, begleiteten die Polizisten den Sechsjährigen im Beisein des Vaters zunächst sicher zu seiner nahegelegenen Grundschule. Im Anschluss wurde der 36-Jährige für weitere Maßnahmen zur Polizeiwache gebracht, wo ihm ein Bereitschaftsarzt eine Blutprobe entnahm. Auf den Mönchengladbacher kommt nun ein Ordnungswidrigkeiten bzw. Strafverfahren wegen des Fahrens unter Rauscheinwirkung zu. Auch fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen durch die Straßenverkehrsbehörde sind zu erwarten.
Rechtliche Vorgaben und Sicherheitsrisiken bei E-Scootern
Der Vorfall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Sicherheitsrisiken und Regeltreue bei der Nutzung von E-Scootern im Stadtgebiet. Die Ordnungshüter mahnen regelmäßig zur Einhaltung der geltenden Vorschriften. Elektrokleinstfahrzeuge sind ausnahmslos für die Nutzung durch eine einzelne Person zugelassen. Die Mitnahme von Passagieren – insbesondere von Kindern stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, da sich der Schwerpunkt des Fahrzeugs verlagert und das Bremsverhalten drastisch verschlechtert. Zudem gelten für das Führen von E-Scootern dieselben Promille und Rauschmittelgrenzwerte wie für das Führen eines Kraftfahrzeugs.