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Urteil nach Totschlag im Obdachlosen-Milieu

Foto: Polizei MG
Foto: Polizei MG

Zweimal sechs Jahre, so lautet das Urteil für die beiden aus Polen stammende Obdachlose.

Diese haben im September 2021 einen anderen Obdachlosen so schwer verletzt, dass er an den Folgen verstarb.

Zunächst hat die Staatsanwaltschaft es als Mord, was später aber als gemeinschaftlich begangener Totschlag verhandelt wurde.

Zugunsten der beiden Angeklagten wirkte sich aus, dass sie beide ein Geständnis abgelegt hatten, in denen sie die Schläge einräumten, zugleich aber bestritten, mit Tötungsabsicht gehandelt zu haben.

Da beide Männer Alkohol und Drogensüchtig sind, besteht die Möglichkeit nach einem Jahr in eine Drogenentzugsklinik zu wechseln.

Gegen das Urteil kann noch Rechtsmittel eingelegt werden. Ob es beabsichtigt wird , ließ die Verteidigung gestern offen, zumal das Gericht durch diese Haftstrafe die Möglichkeit eines Entzugs bietet.

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