
In der kommunalen Wohnungswirtschaft Mönchengladbachs ist die bereits seit mehreren Jahren vorbereitete Zusammenführung zweier Unternehmen abgeschlossen. Kreisbau AG und GWSG mbH sind zum 31. Juli 2026 in der WohnBau Mönchengladbach GmbH aufgegangen.
Damit wird aus der bisherigen Zusammenarbeit unter einem gemeinsamen Namen nun auch gesellschaftsrechtlich ein gemeinsames kommunales Wohnungsunternehmen. Nach Angaben der WohnBau sollen dadurch vorhandene Strukturen stärker miteinander verbunden und fachliche Kompetenzen zusammengeführt werden.
Die Annäherung von Kreisbau und GWSG begann bereits Jahre vor der jetzigen Fusion. Im Spätsommer 2020 entstand die gemeinsame Dachmarke WohnBau Mönchengladbach. Beide Unternehmen arbeiteten seither am selben Standort an der Königstraße 151 in Rheydt.
Mit der jetzt vollzogenen Verschmelzung sollen auch wirtschaftliche und organisatorische Vorteile genutzt werden. Das Unternehmen nennt insbesondere eine gemeinsame Nutzung vorhandener Ressourcen sowie die Optimierung von Arbeitsabläufen. Daraus sollen zusätzliche Möglichkeiten für Investitionen in den Wohnungsbestand entstehen.
Zu den Aufgaben der neuen Unternehmensstruktur gehören nach eigenen Angaben die Instandhaltung und Modernisierung bestehender Wohnungen sowie der Neubau. Daneben soll die Entwicklung der Wohnquartiere fortgesetzt werden. Ein weiteres langfristiges Ziel ist die klimaneutrale Transformation des Gebäudebestands bis zum Jahr 2045.
Für die Mieterinnen und Mieter soll sich an der Bewirtschaftung und Weiterentwicklung der Wohnungen durch die Fusion nichts Grundsätzliches ändern. Die WohnBau Mönchengladbach nennt die Bereitstellung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums weiterhin als einen ihrer zentralen Aufträge.
Auch die Gestaltung lebenswerter Quartiere und die weitere Entwicklung Mönchengladbachs gehören nach Darstellung des Unternehmens zu seinen Aufgaben.
Über die abgeschlossene Verschmelzung will die WohnBau ihre Mieterinnen und Mieter sowie die für das Unternehmen arbeitenden Handwerksbetriebe und weitere Geschäftspartner zusätzlich schriftlich informieren.