MönchengladbachPolizei Meldung

Zweimal heftiger Widerstand gegen Polizeibeamte.

Fall 1

Am Sonntag, 15. Mai, gegen 3.15 Uhr hat ein 21-Jähriger auf der Waldhausener Straße in der Mönchengladbacher Altstadt Widerstand gegen mehrere Polizeibeamtinnen und -beamte geleistet. Niemand verletzte sich.

Der 21-Jährige hatte laut Zeugenaussagen gemeinsam mit einem 27-Jährigen einen verbotenen Rauchtopf hinter einem geparkten Polizeiauto gezündet.

Während der 27-Jährige sich kooperativ verhielt und einem Platzverweis nachkam, boykottierte der 21-Jährige die Identitätsfeststellung. Er trat dabei so aggressiv auf, dass die Beamten ihm Handfesseln anlegen mussten. Dagegen sperrte sich der 21-Jährige massiv. Die Polizisten nahmen ihn in Gewahrsam.

Der 21-Jährige ist bereits mehrfach wegen Gewalt- und Widerstandsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Ein freiwilliger Atemalkoholtest im Polizeipräsidium schlug an. Nach Ausnüchterung entließ die Polizei den 21-Jährigen am nächsten Morgen.

Die Beamten schrieben Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz sowie wegen der Widerstandshandlungen.

Fall 2

Am frühen Sonntagmorgen, 15. Mai, gegen 4.15 Uhr hat eine 25-Jährige – nach einer von ihr begangenen Körperverletzung vor einer Bar auf dem Kapuzinerplatz in der Altstadt – erheblichen Widerstand gegen mehrere Polizeibeamtinnen und einen Polizeibeamten geleistet. Alle blieben unverletzt und dienstfähig. Die Polizei nahm die 25-Jährige sowie einen 26-Jährigen in Gewahrsam.

Die 25-Jährige war den Polizistinnen aufgefallen, weil sie nach dem 26-Jährigen getreten hatte. Als die Beamtinnen die Personalien der 25-Jährigen feststellen wollten, weigerte sich diese, ihren Personalausweis zu zeigen. Sie schlug und trat in Richtung der Beamtinnen und beschimpfte sie. Da sich die 25-Jährige nicht beruhigen ließ, nahm die Polizei sie in Gewahrsam.

Auch während der Fahrt ins Polizeipräsidium und im Gewahrsam leistete die 25-Jährige erheblichen Widerstand. Sie schien unter starkem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln zu stehen. Einen freiwilligen Atemalkohol- sowie Drogenvortest verweigerte sie. Ein Arzt entnahm ihr eine Blutprobe.

Den 26-Jährige nahm die Polizei ebenfalls in Gewahrsam, um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu verhindern. Er behinderte, dass die Beamtinnen die 25-Jährige in ein Polizeiauto brachten.

Sowohl den 26-Jährigen, als auch die 25-Jährige entließ die Polizei am folgenden Morgen aus dem Gewahrsam.

Die 25-Jährige erwarten nun Strafverfahren wegen der tätlichen Angriffe sowie wegen einfacher Körperverletzung. Gegen den 26-Jährigen schrieben die Beamten eine Ordnungswidrigkeit-Anzeige.

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