Allgemeine Pressemeldung

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In der Rheydter Innenstadt hat sich am Samstag, 11. Juli, früh am Morgen gegen 1.20 Uhr auf der Kreuzung Limitenstraße / Wilhelm-Strauß-Straße ein Pkw-Zusammenstoß ereignet, der gleich mehrere Anzeigen zur Folge hatte.

Ein 29-jähriger Mann war bei einem Abbiegemanöver mit seinem Wagen im Kreuzungsbereich mit dem Auto eines 19 Jahre alten Fahrers kollidiert. Der 29-Jährige flüchtete zunächst vom Unfallort, kehrte aber wenig später mit einem 40-jährigen Begleiter wieder dorthin zurück. Beide behaupteten, der 40-Jährige sei derjenige gewesen, der am Lenkrad gesessen habe.

Konfrontiert mit einer gegenteiligen Aussage des 19-Jährigen, der eindeutig den 29-Jährigen als Fahrer des Unfallwagens identifizierte, und nach Hinweisen der Polizeibeamten auf die Strafbarkeit einer Strafvereitelung, brach das Lügenkonstrukt zusammen: Der 29-Jährige räumte schließlich ein, den Pkw geführt zu haben. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht, dass der Mann unter Alkoholeinwirkung stand; Blutproben wurden entnommen. Zudem hat er nach Feststellungen der Polizei keinen in Deutschland gültigen Führerschein.

Anzeigen waren gleich mehrere fällig: gegen den Unfallfahrer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss und wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis, gegen den zunächst falsch aussagenden Begleiter wegen Strafvereitelung und auch gegen den 30-jährigen Halter des Wagens, denn der hätte sich vor Verleihen seines Autos vergewissern müssen, ob der 29-Jährige überhaupt damit hätte fahren dürfen

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