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Autofahrer kommt nach Raser-Unfall wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht

Nach einem Raser-Unfall mit 4 Verletzten, darunter ein Kind, hat das Amtsgericht Mönchengladbach gegen den Fahrer Levi L (21) Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Der Prozess startet am Mittwoch, den 18.05.2022

Zum Vorfall,

am Abend des 08.11.2020 habe der Angeklagte mit einem Pkw der Marke Peugeot u.a. die Odenkirchener Straße in Mönchengladbach befahren.

Infolge überhöhter Geschwindigkeit habe er dort die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, sei zunächst
gegen ein geparktes Auto gestoßen, sei dann durch die Kollision ins Schleudern geraten und anschließend in eine aus drei Erwachsenen und einem Kind bestehende Personengruppe gefahren.

Das Kind, welches in einem Fahrradanhänger gesessen habe, habe u. a. mehrere Knochenbrüche erlitten und habe operiert werden müssen.
Zwei Erwachsene hätten Prellungen und Schürfwunden davon getragen. Eine Erwachsene hätte multiple Schürfwunden und Prellungen an den Beinen, eine Schädelprellung sowie eine Riss-/Quetschwunde der rechten Augenbraue und im Bereich des linken Unterschenkels erlitten.

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