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Kein Fremdverschulden bei den drei Toten in St tönis

Die Kriminalpolizei Mönchengladbach hat die Todesermittlungen in einem Fall der Auffindung von drei Leichen in St. Tönis (Kreis Viersen) übernommen.

Besorgte Nachbarn hatten gestern Vormittag (09.01) das Ordnungsamt St. Tönis informiert, weil sie drei Bewohner eines Einfamilienhauses mehrere Tage nicht gesehen hatten und sich um deren Wohlbefinden sorgten.

Es kam daraufhin zum Polizei-und Rettungseinsatz in dem Einfamilienhaus. Dabei fanden die Einsatzkräfte drei Leichen.

Die intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Mönchengladbach und die Untersuchungen der Rechtsmedizin (Obduktion) haben keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden am jeweiligen Tod der drei Personen ergeben.

Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf kam nach den erfolgten Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass keine Person durch Fremdeinwirkung zu Tode gekommen ist.

Der 69-jährige Mann, die 95-jährige und 63-jährige Frau verstarben zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgrund innerer Erkrankungen, bei keiner Leiche wurden todesursächliche Spuren äußerer Einwirkung gefunden.

Die drei Personen lebten nach Zeugenangaben äußerst zurückgezogen und mieden Sozialkontakte.

Die Untersuchungen zur eindeutigen Identifizierung der Leichen ist noch nicht abgeschlossen.

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